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¦ Umstrittener Freispruch ¦ Glacier 3000 AG mit finanziellen Schwierigkeiten ¦ Kaprun: Zweifel an Unglücksursache ¦

Adelboden: Umstrittener Freispruch

(ca) Über fünf Jahre ist es her, dass in Adelboden eine zehnjährige Skifahrerin verunglückte. Erst kürzlich wurde der Pistenverantwortliche vom Vorwurf der „Verletzung der Sicherungspflicht“ freigesprochen. Auch, wenn die Entscheidung nicht ganz unumstritten ist.

Am 12. Februar 1997 geriet die junge Zürcherin in einer Waldschneise über den Pistenrand hinaus und brach sich bei einem Zusammenstoß mit einem Baumstrunk das Genick. Nach anfänglicher Teillähmung leidet das heute 15-jährige Mädchen nach wie vor an motorischen Störungen und muss mit Einschränkungen im Berufsleben sowie Folgeschäden rechnen.

Da die Unfallversicherung solche Folgeschäden nicht trägt, brachten die Eltern des Mädchens eine Klage gegen den Pistenverantworlichen ein. Die Familie, von Sicherheitsmängel, die zum Unfall ihrer Tochter beigetragen hätten, überzeugt, wollte über die Verurteilung des Pistenverantwortlichen bei der Bergbahn die Deckung kommender Schäden einfordern.

Am vergangenen Mittwoch wurde der 33-jährige Angeklagte vom Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung freigesprochen. Begründung: Der Angeklagte habe keine zumutbaren Sicherungsmaßnahmen unterlassen. Als Grundlage für das Urteil diente das Gutachten des Ex-Präsidenten der Skipisten-Abnahmekommission des Schweizerischen Verbandes der Seilbahnerinnung, Werner Bebler. Auch wenn ein anderer Experte, der die Piste vor dem Unfall abnahm, heute aber nicht mehr offizieller Experte ist, vor Gericht anderer Meinung war. Dieser meinte, ein sogenanntes Stocknetz wäre an der Unfallstelle aus heutiger Sicht sinnvoll und für die Bergbahn zumutbar gewesen.


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Glacier 3000 AG mit finanziellen Schwierigkeiten

Die Nachlassstundung der Glacier 3000 AG, die für 84 Mio.Fr. Anlagen auf dem Diableretsgletscher gebaut hat, wird erneut verlängert. Der Sanierungsvorschlag sieht eine Reduktion des Aktienkapitals von 23 auf 2,3 Mio. Fr. und 3 Mio. Fr. Nachschusszahlungen des Kantons Waadt und der Gemeinden vor.

Der überschuldeten Glacier 3000 AG ist vom Präsidenten des Bezirksgerichts Vevey eine zweite Verlängerung der Nachlassstundung bewilligt worden: Bis in sechs Monaten muss sie nun endgültig die finanzielle Sanierung über die Bühne bringen. Der Vorschlag von Sachwalter Patrice Lambelet sieht einen Kapitalschnitt um 90 Prozent vor: Von 23 Mio. wird das Aktienkapital auf 2,3 Mio. Franken herabgesetzt. Zudem sollen der Kanton Waadt und die beteiligten Gemeinden 3 Mio. Franken neu einbringen: 1 Mio. Franken wird für unumgängliche Fertigstellungsarbeiten und die Erneuerung des alten Berghauses benötigt, 2 Mio. Franken sollen zur Finanzierung der Nachlassdividende dienen. Die 8,5 Mio. Franken Forderungen der Drittklassgläubiger sollen noch zu 30 Prozent befriedigt werden.

Vom benötigten Geld stellt der Kanton Waadt 1 Mio. Franken zur Verfügung, und die betroffenen Gemeinden leisten 2 Mio. Franken; dazu verlängern Bund und Kanton die IHG-Kredite. Allerdings: In Saanen, Gsteig, Lauenen und Ormont-Dessus (zu der Les Diablerets gehört) müssen noch die Gemeindeversammlungen den Nachzahlungen zustimmen. Erst Ende Dezember 2002 werde deshalb klar sein, ob die Finanzierung so zu Stande komme, sagt Patrice Lambelet. Ausserdem müssten die Drittklassgläubiger mit der Mehrheit der Stimmen und zwei Dritteln der Forderungen dem Nachlassvertrag zustimmen.

Der jetzige Sanierungsvorschlag beinhaltet auch den vorläufigen Verzicht auf Teile des einstigen Bergbahnprojektes. So hat die Gemeinde Saanen, die bisher 10,5 Mio. Franken für Glacier 3000 bewilligt hat, 2,5 Mio. Franken davon ausdrücklich für die geplante Beschneiungsanlage vom Diableretsgletscher zur Oldenalp reserviert und diesen Betrag noch nicht freigegeben. Weil die Beschneiungsanlage vorerst hinausgeschoben wird, muss Saanen diese Summe nicht leisten. Dafür soll sich die Gemeinde aber mit 1,4 Mio. Franken an der Finanzierung der Nachlassdividende beteiligen. Die Dezember-Gemeindeversammlung werde darüber befinden müssen, sagt Gemeinderatspräsident Andreas Hurni.

Die zweite Verlängerung der Nachlassstundung sei vom Richter gebilligt worden, weil der Betrieb der Gletscherbahnen gut laufe und keine Defizite verursache, sagt Lambelet. Die auf 100000 Franken fixierte Garantiesumme, die die Gemeinde Saanen für den ununterbrochenen Weiterbetrieb der Anlagen leisten musste, werde nicht beansprucht, bestätigt Andreas Hurni. Der Saaner Gemeinderatspräsident hofft, dass nun der Weg für die finanzielle Sanierung geebnet sei.

Schon 1964 wurde der Diableretsgletscher von zwei konkurrierenden Gesellschaften gleichzeitig von Reusch (Saanen) und vom Col du Pillon (VD) aus durch Luftseilbahnen, Sessel- und Skilifte erschlossen. Von Anfang an gab es Finanzprobleme. Erst in den 90er-Jahren fusionierten die beiden Gesellschaften und lancierten als «Glacier 3000» 1996 den grossen Wurf: Neubau der beiden Luftseilbahnen und von Sesselliften, Erstellen einer Bergstation mit Restaurant, das von Stararchitekt Mario Botta elegant auf den äussersten Eckpunkt des Gebirgsmassivs gesetzt wurde. Seit 1997 wurden die auf 77 Millionen Franken veranschlagten Bauten realisiert. Finanziert waren sie vorweg aus öffentlichen Geldern: Der Kanton Waadt leistete 20 Mio. Franken, die Gemeinde Saanen 10,5 Mio., dazu kamen Investitionshilfedarlehen von Bund und Kanton Bern von 10 Mio. Franken. Doch als im Juli 2001 die Gipfelstation eingeweiht werden sollte, stand der Konkurs vor der Tür: 84 Mio. Franken statt der bewilligten 77 waren verbaut - und das Projekt war noch nicht beendet. Die erste Nachlassstundung wurde im Juli 2001 gewährt, im Februar 2002 wurde sie verlängert und nun nochmals bis Anfang Februar 2003 erstreckt. Sachwalter Patrice Lambelet hofft jetzt, den Nachlass vor Ablauf der letzten gewährten Frist über die Bühne zu bringen.

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Kaprun: Zweifel an Unglücksursache

Im Prozess um die Ursachen der Gletscherbahn-Katastrophe von Kaprun hat der Richter neue Untersuchungen angeordnet.

Es mehrten sich die Zweifel an der Theorie, wonach ein illegal eingebauter Heizlüfter das Inferno mit 155 Toten verursacht habe.

Bei einem Treffen mit Gutachtern wurde vereinbart, weitere Experimente am intakten, zweiten Wagen der Unglücksbahn vorzunehmen. Mit dem Urteil ist dem Richter zufolge nun frühestens Ende Februar zu rechnen.

Auf Basis der von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten war die Anklage bisher davon ausgegangen, dass sich auslaufendes Hydrauliköl an dem Heizlüfter im Führerstand der Stollenbahn entzündet hatte. Dieser Heizlüfter war nicht für den Einbau in Bahnen genehmigt. Darauf stützt sich ein Großteil der Anklageschrift.

Nach neuesten Erkenntnissen könnte aber auch ein Kabelbrand unterhalb des Führerstandes die Katastrophe im Tunnel der Gletscherbahn verursacht haben. Kriminaltechniker haben laut Zeugenaussagen dort Spuren von so genannten Schwelgasen entdeckt, die an kalten Stellen entstehen, an denen ein Feuer ausbricht.

Ursprünglich sollte bereits im Oktober das Urteil gefällt werden. Doch dann hat sich der seit Juni laufende Prozess wegen zahlreicher Pannen erheblich verzögert. Zunächst hatten nicht genügend Schreibkräfte zur zeitgerechten Veröffentlichung der Prozessprotokolle zur Verfügung gestanden. Dann hatte einer der Sachverständigen vor Gericht eingeräumt, wichtige Beweismittel in seinem Keller vergessen zu haben. Dann wurde ein Leitender Kripobeamter des österreichischen Innenministerium vom Dienst suspendiert, weil er Beweismittel unterdrückt haben soll. Und schließlich wurden die Anwälte von Hinterbliebenen der Opfer wegen Betrugs und Meineids angezeigt.

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