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¦ Kursdaten ¦ Sicherheit am Arbeitsplatz ¦ Sprengstoffverordnung ¦ Berufsreglement ¦
Kursdaten Pisten- und Rettungsdienst 2003/2004
- Minenwerferschiesskurs d/f: Mittwoch, 22. bis Dienstag, 28. Oktober 2003, Walenstadt, Kursleiter P. Raschle
- Raketenrohrschiesskurs d/f: Dienstag, 28. bis Donnerstag, 30. Oktober 2003, Walenstadt, Kursleiter P. Raschle
- Zentralkurs A d, Arosa, Mittwoch, 26. November, bis Samstag, 6. Dezember 2003, Kursleiter M. Frunz
- Zentralkurs B d, Andermatt, Montag, 24. bis Freitag, 28. November 2003, Kursleiter C. Danioth
- Lawinensprengkurs d, Andermatt, Montag, 1. bis Freitag, 5. Dezember 2003, Kursleiter U. Frutiger (mit ergänzender Schulung am Sonntag, 29. November 2003)
- Regionaler Wiederholungskurs Region 4.1, Berner Oberland Ost, Stechelberg, 10./11. Dezember 2003, Kursleiter J. Abegglen (mit ergänzender Schulung am 10. Dezember 2003 um 13.00 Uhr)
- Pistenfahrzeugführerkurs d, Davos-Glaris, Montag, 8. bis Freitag, 12. Dezember 2003, Kursleiter B. Baumann
- Regionaler Wiederholungskurs Region Zentralschweiz, Engelberg, 6./7. November 2003, Kursleiter F. Felder
- Regionaler Wiederholungskurs Region 8, Oberwallis, Blatten-Belalp, 8./9. Januar 2004, Kursleiter M. Schwery
- Regionaler Wiederholungskurs Region 4.2, Berner Oberland West, Schönried, 28./29. November 2003, Kursleiter H.P. Fankhauser
- Regionaler Wiederholungskurs Region 10, Graubünden, Arosa, 19./20./21. November 2003, Kursleiter W. Kuhn (mit ergänzender Schulung am 21. November 2003, nachmittags)
- Wiederholungskurs C, 24. bis 26. März 2004, Garmish-Partenkirchen (D)
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Sicherheit am Arbeitsplatz
Präsentation P. Müller, SBS, Regionalleiterkurs Juni 2001
Jr) in nächster Zukunft wird die Sicherheit am Arbeitsplatz innerhalb unserer Ausbildung ein wichtiges Thema werden und ein Teil des täglichen Berufslebens entscheidend beeinflussen.
In der Unfallstatistik der Suva befindet sich unsere Branche in der höchsten Risikoklasse. Die häufigsten Unfallarten sind: ausgleiten, ausrutschen und Fehltritte mit dem anologen Verletzungsmuster. Die besonderen Gefahren sind vor allem durch die Handhabung mit gefährlichen Stoffen wie Sprengmittel, Pyrotechnik, Staub, Gase und Flüssigkeiten gegeben. Das z.T. manuelle Bewegen grosser Lasten ist ein weiter Gefahrenherd. Mit der Einführung der rechtlichen Grundlagen durch den Bund per 1. Januar 2000 hat Seilbahnen Schweiz eine Trägerschaft gegründet in der auch unsere Vereinigung vertreten ist. Sie wird eine Branchenlösung erarbeiten und darin u.a. das Unfallgeschehen statistisch auswerten und Ausbildungsprogramme entwickeln. Die Umsetzung der Branchenlösung wird stufenweise erfolgen und sich bis in die Regionalkurse fortsetzen.
Die Zielsetzungen sind klar vorgegeben. Erste Priorität haben Unfälle mit entsprechend langer Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Die Versicherungsleistungen werden sinken und durch das erhöhte Bewusstsein werden auch die Nichtbetriebsunfälle abnehmen.
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MERKBLATT REVISION SPRENGSTOFFVERORDNUNG
1. Einleitung
Seit dem 01. Februar 2001 ist die revidierte Sprengstoffverordnung in Kraft.
Dies führt unter anderem zu Änderungen bei der Verwendung von Sprengmitteln aber auch bei der Ausbildung der Sprengberechtigten und deren Weiterbildung.
2. Wichtige Änderungen (Auszüge)
Art. 52 Ausweiseinträge
Der Eintrag A berechtigt allgemeine Sprengarbeiten mit geringem Schadenrisiko unter folgenden Einschränkungen selbständig durchzuführen:
a. je Sprengung dürfen höchstens 5 Kg Sprengstoff verwendet werden;
b. bei pyrotechnischer Zündung ist je Sprengung maximal eine Sicherheitsanzündschnur erlaubt.
Der Eintrag B berechtigt allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko unter folgenden Einschränkungen selbständig durchzuführen:
a. mit bis zu 25 Kg Sprengstoff je Sprengung selbständig;
b. mit grösserer Sprengstoffmenge nach den erforderlichen schriftlichen Anweisungen (Sprengplan usw.) einer Person mit dem Eintrag C und unter deren fachkundiger Überwachung.
Der Eintrag C berechtigt:
a. allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko selbständig zu planen, auszuführen oder ausführen zu lassen;
b. allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadenrisiko nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und unter deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.
Art 58 Geltungsdauer und ergänzende Schulung
Der Ausweis ist unbefristet gültig
Sind jedoch seit der letzten Erlangung einer Berechtigung oder der letzten ergänzenden Schulung mehr als 5 Jahre verstrichen, so hat der Ausweisinhaber vor seinem nächsten Einsatz mindestens an einer ergänzenden Schulung teilzunehmen.
Art. 119 Übergangsbestimmungen
Die Verwendungsvoraussetzung nach Art. 58 endet in Abhängigkeit des letzten Prüfungsdatums wie folgt:
Datum der letzten Prüfung:
Vor 1986
Zwischen 1986 und 1990
Zwischen 1991 und 1994
Zwischen 1995 und 1997
Zwischen 1998 und 01. Februar 2001 |
Ablauf der Geltungsdauer:
01. Februar 2002
01. Februar 2003
01. Februar 2004
01. Februar 2005
01. Februar 2006
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3. Auswirkungen für den Sprengausweisinhaber
Vermehrte Beachtung von Ausbildungsunterlagen und Herstellerangaben.
Änderungen bei den Berechtigungen A und B.
Der Sprengausweisinhaber muss seine Sprengberechtigung alle 5 Jahre verlängern indem er an einer ergänzenden Schulung teilnimmt.
4. Ergänzungskurse
Der Verband der schweizerischen Sprengfachleute bietet ab Herbst 2001 entsprechende Ergänzungskurse an. (Auskunft unter Tel. 01/ 940 61 57)
Sie werden regional durchgeführt. Termine und Kursorte werden im Bündnerwald publiziert.
Sprengkommission VSSF
Clo Gregori
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Auszug aus dem Eidgen. Berufsreglement
Grundlage:
Eidg. genehmigtes Reglement über die Berufsprüfung für Fachleute im Pisten- und Rettungsdienst mit eidg. Fachausweis vom 24.9.1997
Fortbildung:
Kursangebote des Verbandes.
Alle 4 Jahre Aufgebot zu einem obligatorischen Wiederholungskurs, um neue Techniken und Materialien kennen zulernen.
Vorbereitung:
Der Verband Seilbahnen Schweiz SBS, Bem, führt berufsbegleitende Vorbereitungskurse duch.
Wer die Fachprüfung absolvieren will, muss folgende Kurse erfolgreich bestanden habe:
- Zentralkurs A
- Zentralkurs B
- Lawinensprengkurs
- Zentralkurs C
Geprüfte Fächer:
Organisation eines Rettungsdienstes, Verantwortlichkeiten, Hochgebirgseinsätze, Erarbeiten von Massnahmen zum Schutz vor Lawinen, Rettung, Erste Hilfe unter erschwerten Bedingungen
Abschluss:
Die bestandene Berufsprüfung gibt Anrecht auf den eidg. anerkannten Titel ,,Fachmann/-frau im Pisten- und Rettungsdienst mit eidg. Fachausweis“.
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Berufsanforderungen
- Widerstandsfähige Gesundheit
- Wetterfestigkeit,
- Naturverbundenheit,
- Kontaktfreude
- Verantwortungsbewustsein,
- Rasches und sicheres Reaktionsvermögen,
- Selbständigkeit,
- Sehr gute Kenntnisse im Skifahren
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Voraussetzungen Zulassung zur Berufsprufung:
- Mindestalter 22 Jahre
- Abschluss des Zentralkurses C für das Pisten- und Rettungswesen des SBS und Nachweis von mindestens 4 Jahren Berufspraxis im Pisten- und Rettungsdienst oder Bergführer/in mit Berufsprüfung und Berufserfahrung
- Abschluss der Zentralkurse A, B und C sowie Lawinensprengkurs
Arbeits- und Berufsverhältnisse
Die Fachleute im Pisten- und Rettungsdienst sind bei einem Seilbahnuntemehmen in einer Kaderfunktion tätig.
Die Arbeitsverhältnisse bei den Seilbahnunternehmungen entsprechen denjenigen des öffentlichen Verkehrs.
Die Arbeitszeit in einem saisonbedingten Dienstleistungsunternehmen ist unregelmässig.
Die Besoldung erfolgt gemäss der Unternehmenspraxis, die stark von der Region und Grösse der Skigebiete abhängt.
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